Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022

Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022

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    Seit dem 01. Januar 2022 hat sich in der Tierschutz-Hundeverordnung einiges geändert, was Hundehalter und Züchter beachten sollten. Da in hiesigen Zeiten bei allen möglichen Gesetzen ständig neue Regelungen gelten, haben wir hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Die Tierschutz-Hundeverordnung 2022 sieht verbesserte Anforderungen bei Haltung, Pflege und Zucht von Hunden vor.

    Grundsätzliches zur Tierschutz-Hundeverordnung

    Eigentlich existiert die Tierschutz-Hundeverordnung (kurz: TierSchHuV) seit dem Jahr 2001 und trat am 02. Mai in Kraft. Doch die ursprüngliche Verordnung war sehr lasch formuliert, was Experten immer wieder bemängelten. Die alte Verfügung beinhaltete schlichtweg zu wenige Anforderungen, die dem Schutz der Hunde gelten sollte. Beispiele sind Haltungsbedingungen oder Tätigkeiten, die auf Qualzuchten hinauslaufen.

    Dies soll sich mit der neuen Tierschutz-Hundeverordnung 2022 nun ändern und verbessern. Sie soll die Hundehaltung artgerechter machen und die Bedürfnisse von Hunden berücksichtigen. Ob diese gesetzliche Verankerung ausreicht, um Tierleid in Deutschland umfänglich zu verhindern, bleibt jedoch (noch) fraglich. Expertenkreise sehen dies jetzt schon kritisch, da die Kapazität entsprechender Kontrollorgane nicht ausreichend vorhanden ist.

    Übersicht der wichtigsten Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022

    Die Kontrolle der Einhaltung der Tierschutz-Hundeverordnung ist Ländersache und obliegt den dortigen Ordnungsämtern. Die neue Verordnung ist bundesweit gültig. Allerdings gibt es im Land Berlin eine zusätzliche Regelung. Während in den übrigen Bundesländern ein Hund beim Finanzamt anzumelden ist, muss in Berlin ein kostenpflichtiger Eintrag in einem zentralen Register erfolgen.

     

    Hier haben wir die wichtigsten Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022 aufgelistet:

    • Gassipflicht für ausgewachsene Hunde:
      – mindestens zwei Mal täglich Auslauf im Freien von mindestens einer Stunde

     

    • Haltungspflichten:
      – bei Haltung in geschlossenen Räumen müssen Fenster vorhanden und der Blick ins Freie möglich sein
      – die Haltung an der Kette oder Anbindehaltung ist verboten
      – das Anlegen von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Mitteln ist nicht erlaubt
      – Hunde dürfen nicht zu lange alleine gelassen werden, Vereinsamung ist vorzubeugen
      – für Sozialkontakte mit Artgenossen ist zu sorgen, sofern es Alter, Rasse und der Gesundheitszustand des Hundes zulassen
      – wird ein Hund im Zwinger oder im Freien gehalten, muss eine trockene Schutzhütte mit weichem Liegeplatz vorhanden sein, die vor Kälte, Nässe und Luftzug schützt
      – stromgeführte Vorrichtungen sind von Hunden fernzuhalten

     

    • Umgangspflicht für Welpen:
      – mindestens vier Stunden täglich Umgang mit anderen Artgenossen oder der Betreuungsperson
      – Züchterpflichten:
      – ein Züchter darf höchsten drei Würfe zur gleichen Zeit betreuen
      – eine Hündin muss rechtzeitig vor dem Geburtstermin eine ausreichend große Wurfkiste bereitgestellt bekommen, sofern sie nicht im Freien gehalten wird
      – Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen

     

    Bei Fragen zur Tierschutz-Hundeverordnung 2022 oder zur optimalen Haltung und Ernährung von Hunden sind wir gerne beratend für Sie da!

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