Sie ist vielen Hundehaltern ein Dorn im Auge: die Hundesteuer. Mehr noch. Die kommunale Steuer für die Haltung von Hunden wird von vielen als Abzockerei beschimpft. Dies ist bei den riesigen Unterschieden, die in Deutschland herrschen, nicht verwunderlich. Hinzukommen so manche Mythen, die sich um die Pflichtabgabe ranken. In diesem Ratgeber erläutern wir Ihnen an einigen Beispielen, wo die Hundesteuer besonders teuer ist, wo Sie sparen können und räumen mit falschen Annahmen auf.
Hundesteuer kommt Hunden und Hundehaltern zugute? – Nein!
Nicht wenige Hundehalter sind der Meinung, dass die Hundesteuer dazu verwendet wird, um die Entfernung von Hundekot für die Gemeinde zu finanzieren. Andere meinen, davon würden hundefreundliche Bereiche geschaffen werden, wie etwa Hundefreilaufzonen, Spielwiesen für Hunde oder dergleichen. Nichts davon ist der Fall!
Bei der Hundesteuer handelt es sich vielmehr um eine örtliche Aufwandssteuer, die dem Allgemeinwohl zuträglich sein soll. Bei den Erklärungen scheiden sich aber die Geister. So spricht beispielsweise das Bundesfinanzministerium in seinem Glossar von „ordnungspolitischen Zielen, um die Zahl der Hunde zu begrenzen„. Und aus den Bundesländern und den Kommunen variieren die Begründungen der Verwendung, die aber häufig „zur Finanzierung aller möglichen kommunalen Aufgaben“ beinhalten.
Was aber nicht schwer zu erkennen ist: Die Hundesteuer ist eine willkommene Mehreinnahme für die oftmals klammen Gemeindekassen.
Tipps: Hundesteuer sparen
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten und Gemeinen festgelegt und nach dem verpflichtenden Anmelden des Hundehalters erhoben wird. Es ist wichtig zu wissen, dass für die Berechnung der Wohnort des Hundebesitzers zugrunde gelegt wird – und nicht der Ort, wo sich der Hund meistens aufhält.
Die Höhe der Hundesteuer differiert in den bundesweiten Kommunen sehr stark. Ein sehr teures Beispiel ist die Stadt Mainz, wo 186 Euro jährlich für den Ersthund fällig sind. Der Zweithund schlägt sogar mit 216 Euro / Jahr zu Buche! Ein besonderes Geschmäckle dieser saftigen Steuererhebung: Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen) liegt nur rund 15 Kilometer entfernt und dort belaufen sich die Kosten gerade mal auf 45 Euro / Jahr für den Ersthund und 60 Euro für den Zweithund.
Es ist natürlich nicht immer möglich, seinen Wohnort entsprechend einer günstigen Hundesteuer zu wählen. Dennoch sollten Sie die Steuererhebungssätze für Ihren Vierbeiner bei einem geplanten Umzug berücksichtigen und die geltenden Informationen einholen!
Hier haben wir einige Beispiele aufgeführt, wo die jährliche Hundesteuer für Ersthunde in Deutschland vergleichsweise günstig ist (Stand 2023):
- München: 100 Euro, Rosenheim: 60 Euro
- Hamburg: 90 Euro, Stade / Jork: 72 Euro
- Montabaur: 51 Euro, Montabaur / Heilberscheid: 22 Euro
- Düsseldorf: 96 Euro, Meerbusch: 96 Euro
- Magdeburg: 96 Euro, Halle: 100 Euro
Beachtenswert ist zudem, dass Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger in Berlin seit dem Jahr 2022 von der Hundesteuer befreit sind!