Vier Stapel verschiedener Gesetzbücher, Hefte und Ordner auf einem Schreibtisch in einem Büro.

Kommunaler Wirrwarr bei Vorschriften für Hunde

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    Deutschland ist ein Flickenteppich, was die Vorschriften für Hunde angeht – die Unterschiede sind groß. Für Hundehalter ist es wichtig, die Regelungen zu kennen – sonst kann es teuer werden. Dies gilt nicht nur für den Wohnort, wo sich Halter mit ihren Hunden bewegen. Auch bei Ausflügen, Reisen oder Besuchen bei Verwandten und Freunden sollten die kommunalen Vorgaben, die dort gelten, beachtet werden. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in den herrschenden Wirrwarr bei Vorschriften für Hunde und einige hilfreiche Tipps.

    Vorschriften für Hunde: Ein Regelwerk? – Nein!

    Was die Vorschriften für Hunde angeht, kochen nicht nur die Bundesländer, sondern oftmals auch die Städte und Gemeinden ihr eigenes Süppchen. Dies bedeutet, dass Regelungen in einem Bundesland kommunal erweitert, verschärft oder abgeschwächt werden können. Für die Hundehaltung ist es daher beachtenswert zu wissen: Es gibt kein allgemein gültiges deutsches Hundegesetz – auch nicht innerhalb eines Bundeslands oder einer Region!

    Die Vorschriften für Hunde geben die Rechten und Pflichten vor, die auf Hundebesitzer bei der Haltung zukommen. Auch Regelungen zu den Einstufungen der Hunde gehören dazu. Hier ein kleiner Überblick zu den wichtigsten Dingen, die kommunal in den Vorschriften für Hunde geregelt sind:

    • welcher Hund als gefährlich eingestuft wird und als Listenhund gilt
    • ob und für welche Rassen eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist
    • ob und wo Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht herrscht
    • wann ein Sachkundenachweis oder ein Mikrochip verlangt werden
    • ob ein Wesenstest des Hundes erforderlich ist

     

    Achtung, bedeutender Unterschied: Im Gegensatz zu den Vorschriften für Hunde ist die Tierschutz-Hundeverordnung eine Angelegenheit der Bundesregierung, und wird vom Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgegeben. Diese Verordnung hat den Tierschutz zum Ziel und bundesweite Gültigkeit!

    Tipps und Beispiele: Unterschiede bei den Vorschriften für Hunde

    Egal, ob Sie umziehen, verreisen oder Freunde in einer anderen Stadt oder Kommune besuchen: Wenn Sie Ihre Fellnase mitnehmen, sollte Sie sich über die dortigen Vorschriften für Hunde informieren! Gleiches gilt natürlich für Ihren Wohnort, wenn Sie einen neuen Hund halten. Zu denken, es wird schon gutgehen oder es wird schon niemand merken, kann den Geldbeutel empfindlich belasten. Es gibt leider genug Hundehasser, die Vergehen zur Anzeige bringen. Zudem sind kommunale oder städtische Ordnungsdienste und teilweise die Polizei zu Hundekontrollen unterwegs.

    Die unterschiedlichen Vorschriften können schon scheinbar harmlose Begebenheiten betreffen, wie etwa Anleinen und Auslauf der Tiere. So herrscht beispielsweise in Hamburg überall außerhalb der eigenen vier Wände Anleinpflicht, außer in den ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde. Gefährliche Hunde und läufige Hündinnen müssen grundsätzlich an einer maximal zwei Meter langen Hundeleine angeleint sein.

    In Berlin gilt ebenfalls Leinenzwang. In Fußgängerzonen darf die maximale Länge der Leine sogar nur einen Meter betragen. Die Hauptstadt räumt aber Ausnahmen ein. Wer einen Hundeführerschein besitzt oder seinen Hund schon länger als Sommer 2016 hält, ist von der dort allgemein gültigen Leinenpflicht befreit.

    Ein anderes Beispiel ist Rheinland-Pfalz. Das Bundesland schreibt für gefährliche Hunde Leinenzwang, eine Hundehaftpflichtversicherung sowie das Tragen eines Maulkorbs vor. Ausnahme: Wer die Harmlosigkeit seines Listenhundes nachweist, kann sich von dem Maulkorbzwang freikaufen. Die Gebühr hierfür beträgt 50 Euro.
    Welcher Hund als gefährlich gilt, wird in den Bundesländern und Kommunen ebenfalls völlig unterschiedlich betrachtet. Und es gibt gute, individuelle Ansätze. Während beispielsweise American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier vielerorts stur als Listenhunde gelten, geht Niedersachsen neue Wege und setzt in seinen Vorschriften für Hunde keine pauschalen Rasselisten fest.

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