Hund steht auf dem Brustkorb des lachenden Halters

Tierschutz-Hundeverordnung und mehr: Das ist neu ab 2024

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    Eigentlich besteht die Tierschutz-Hundeverordnung schon seit über 20 Jahren. Doch der beabsichtigte Schutz für Hunde war viel zu lasch formuliert. Erst im Jahr 2022 wurde die Verordnung etwas verschärft – das Inkrafttreten allerdings nur stufenweise vorgesehen. Hier erfahren Sie, was die Tierschutz-Hundeverordnung zusätzlich seit 01. Januar 2024 vorschreibt und was es sonst noch Neues im Tierschutz gibt.

    Neues in der Tierschutz-Hundeverordnung ab 2024

    In einem unserer Artikel hatten wir schon mal über die Tierschutz-Hundeverordnung berichtet, und zwar über die Änderungen, die seit 2022 Gültigkeit haben. Darin geht es die allgemeine Verbesserung bei der Haltung von Hunden, den täglichen Auslauf sowie Pflichten beim Umgang mit Welpen. Die Pflichten für Züchter wurden nur marginal angetastet. So wurde das Verbot zur Teilnahme von Qualzuchten an Ausstellungen verhängt und dass Züchter maximal drei Würfe durch eine Betreuungsperson betreuen lassen dürfen. Zudem wurde das Bereitstellen einer ausreichend großen Wurfkiste drei Tage vor dem Geburtstermin angeordnet. Alles nachvollziehbare Vorgaben, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Sind sie bei einigen menschlichen Individuen bedauerlicherweise aber nicht. Daher geht vielen Tierfreunden der formulierte Tierschutz nicht weit genug. Der nächste Stufenschritt der Tierschutz-Hundeverordnung, der ab 01. Januar 2024 gilt, ist ebenfalls überschaubar. Er sieht vor, dass jeder Hündin mit Welpen nun das Doppelte an frei nutzbarer Bodenfläche zur Verfügung stehen soll. Der gesetzliche zugestandene Bewegungsfreiraum bemisst sich wie folgt an der Widerristhöhe des Muttertiers:

    • für Hunde bis 50 Zentimeter: 6 m²
    • für Hunde bis 65 Zentimeter: 8 m²
    • für Hunde über 65 Zentimeter: 10 m²

    Es sind erste Schritte zur Verbesserung des Tierwohls, aber eben nur winzige Schritte. Deswegen bemängeln Fachkundige die viel zu langsam gehende Verbesserung des Tierschutzes und dessen Anforderungen. Dies betrifft viele Belange rund um das Halten und Züchten von Hunden. So ist beispielsweise die Zwingerhaltung von Hündinnen auch in der Tierschutz-Hundeverordnung 2024 immer noch erlaubt.

    Weitere Neuerungen ab 2024 im Tierschutz

    Wer sich privat einen Hund hält, oder gar mehrere, ist normalerweise ein großer Tierfreund. Gut so! Die Tierwelt ist groß und alle Tiere haben ein Anrecht auf Schutz. Daher werfen wir einen Blick auf weitere Neuerungen im Tierschutz, die ab 2024 gelten:
    • Ab 09. Februar 2024 endet die Übergangsfrist für die bisherige Haltung von Kälbern und Sauen: Kälber dürfen nicht mehr auf Betonspalten gehalten werden. Deckställe für Sauen müssen angeordneten Vorgaben entsprechen.
    • Die Bebrütung von Hühnerembryonen darf nach dem 13. Bebrütungstag nicht mehr gestoppt werden.
    Wenn Sie bei der Haltung Ihres Hundes bezüglich der Tierschutz-Hundeverordnung unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung!
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